|
Info: Der Energieausweis für Gebäude ist da! Nicht alle Gebäude brauchen denselben Energieausweis. Je nach Größe und Alter der Immobilie muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten ausgestellt und für bestimmte ältere Wohngebäude. Für alle anderen reicht der Verbrauchsausweis. Wer möchte, kann sich aber auch auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Außerdem kann der Verbrauchsausweis für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen ausgestellt werden sowie für Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 saniert wurden und für jeden Altbau ab Baujahr 1978. Nicht-Wohngebäude im Altbau brauchen erst ab 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Dabei besteht generell Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss bereits ab Oktober 2007 ein Bedarfsausweis erstellt werden. Die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen beträgt generell zehn Jahre. Das gilt auch für Ausweise, die freiwillig vor dem Inkrafttreten der EnEV 2007
oder in der Zeit der Übergangsregelung ausgestellt werden. KOSTEN: |
|
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: |
|
[Home] [über uns] [Leistungen] [Technik Info] [Online Shop] [Online Service] [Noch Fragen?] [Kontakt] [Referenzen] [unsere Partner] [Aktuelles] [Impressum] |
|
© 2002 by Kröckel Haustechnik. |